AGB

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit den Hebammen Susanne Haag und Ursula Busch.

Terminverlegung: Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, können sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werden sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung: Die Hebammen haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wir, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von den Hebammen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammen erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebammen unterliegen auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden die Hebammen jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

 

  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über die externe Abrechnungsstelle Severins GmbH. Hiermit stimmen Sie zu, dass die Severins GmbH Einsicht in die Daten hat, die zur Abrechnung mit den Krankenkassen notwendig sind.

 

  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt gegenüber der Patientin oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über die externe Abrechnungsstelle Severins GmbH. Hiermit stimmen Sie zu, dass die Severins GmbH Einsicht in die Daten hat, die zur Abrechnung mit den Krankenkassen notwendig sind.

 

  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

 

Privatrechnungen:

Private Rechnungen der Hebammen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Es ist in Ihrer Verantwortung sich über ihre Vertragsbedingungen zu informieren. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Die Hebammen arbeiten im Team. Die Patientin wird von beiden Hebammen zugleich betreut und willigt hiermit in den engen Austausch der beiden Hebammen untereinander ein.

In Urlaubszeiten vertreten sich die Hebammen gegenseitig, so dass immer eine Betreuung der Patientin gewährleistet ist.

AGB´s für unsere Kurse:

Sie können Ihre Anmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornieren. Eine Absage muss schriftlich erfolgen!


Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen:
wird an dem Kurs trotz Anmeldung nicht - oder nicht vollständig teilgenommen - stellen wir
die Kursstunden privat in Rechnung. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach
der Hebammen-Gebührenordnung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem
Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Dazu gehören ebenfalls die versäumten Stunden des angemeldeten Partners.

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es NICHT
möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Privatversicherte tragen die vollen Kurskosten selbst, auch wenn ihre Krankenkasse die
Kurskosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Die Hebammen ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig abzusagen oder sich von einer
anderen Hebamme vertreten zu lassen. Bei gesetzlich versicherten Frauen werden die
Kurskosten entsprechend des geltenden Leistungskatalogs für Hebammen gemäß § 134a
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
Mit der Anmeldung für unsere Kurs erkläre ich, daß ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe
und ihnen zustimme.

 

Kontaktmöglichkeiten der Hebammen:
Mail: info@hebammenpraxis-kassel.de
Mobil - Susanne Haag: 0163-7004370 und Ursula Busch 01577-3333560

Falls etwas unklar ist, Sie Fragen haben, mit etwas nicht einverstanden sind, machen Sie bitte einen Gesprächsternin mit uns aus, damit wir alles klären können.

 

Dauer der Speicherung der Daten

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.

Die Hebammen ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

 

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. Ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte

Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 06 11 - 140 80
Telefax: 06 11 - 14 08 900
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Webseite: http://www.datenschutz.hessen.de

 

Die allgemeinen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. 

Meine Fragen bezüglich dieses Vertrages habe ich mit Susanne Haag und Ursula Busch geklärt.