Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit den Hebammen Susanne Haag und Ursula Busch.
Terminverlegung: Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, können sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werden sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebammen haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wir, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von den Hebammen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammen erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebammen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Es ist in Ihrer Verantwortung sich über ihre Vertragsbedingungen zu informieren. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Hebammen arbeiten im Team. Die Patientin wird von beiden Hebammen zugleich betreut und willigt hiermit in den engen Austausch der beiden Hebammen untereinander ein.
In Urlaubszeiten vertreten sich die Hebammen gegenseitig, so dass immer eine Betreuung der Patientin gewährleistet ist.
AGB´s für unsere Kurse:
Sie können Ihre Anmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornieren. Eine Absage muss schriftlich erfolgen!
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen:
wird an dem Kurs trotz Anmeldung nicht - oder nicht vollständig teilgenommen - stellen wir
die Kursstunden privat in Rechnung. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach
der Hebammen-Gebührenordnung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem
Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Dazu gehören ebenfalls die versäumten Stunden des angemeldeten Partners.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es NICHT
möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Privatversicherte tragen die vollen Kurskosten selbst, auch wenn ihre Krankenkasse die
Kurskosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Die Hebammen ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig abzusagen oder sich von einer
anderen Hebamme vertreten zu lassen. Bei gesetzlich versicherten Frauen werden die
Kurskosten entsprechend des geltenden Leistungskatalogs für Hebammen gemäß § 134a
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
Mit der Anmeldung für unsere Kurs erkläre ich, daß ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe
und ihnen zustimme.
Kontaktmöglichkeiten der Hebammen:
Mail: info@hebammenpraxis-kassel.de
Mobil - Susanne Haag: 0163-7004370 und Ursula Busch 01577-3333560
Falls etwas unklar ist, Sie Fragen haben, mit etwas nicht einverstanden sind, machen Sie bitte einen Gesprächsternin mit uns aus, damit wir alles klären können.
Dauer der Speicherung der Daten
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebammen ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. Ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 06 11 - 140 80
Telefax: 06 11 - 14 08 900
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Webseite: http://www.datenschutz.hessen.de
Die allgemeinen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.
Meine Fragen bezüglich dieses Vertrages habe ich mit Susanne Haag und Ursula Busch geklärt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.